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Unterbringung

Beerdigungsinstitut Helen Schäfer - Im Mees 6 - 66679 Losheim am See - Tel. 06872 / 22 40 Lorem ipsum dolor
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Unser Komplettservice hilft Ihnen in Ihrer schwersten Stunde.

Individuelle Beratung bei Ihnen zu Hause oder in unseren Ausstellungsräumen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:  War der / die Verstorbene ledig - Geburtsurkunde War der / die Verstorbene verheiratet - Heiratsurkunde oder das Familienbuch  War der / die Verstorbene verwitwet - Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Verstorbenen oder das  Familienbuch  War der / die Verstorbene geschieden - Heiratsurkunde mit Scheidungsurteil oder Familenbuch und  Scheidungsurteil  Personalausweis der / des Verstorbenen Sollten die Unterlagen nicht auffindbar sein, helfen wir Ihnen diese zu besorgen!   

Plötzlicher ungeklärter Tod oder Unfalltod

Hier veranlasst zunächst die Polizei die Überführung der / des Verstorbenen in eine Leichenhalle. Bis zur endgültigen  Klärung der Todesursache bleibt der / die Verstorbene beschlagnahmt. Diese Leistungen werden auch von der Polizei  bezahlt. Die Freigabe erfolgt durch die Staatsanwaltschaft. Wenden Sie sich an den Bestatter Ihres Vertrauens.   

Sterbefall zu Hause

Tritt der Tod in der Wohnung ein, rufen Sie einen Arzt. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, die vom Bestatter  zum weiteren Vorgehen benötigt wird. Beauftragen Sie einen Bestatter, der alles Weitere mit Ihnen bespricht und in  die Wege leitet. Übergeben Sie die Todesbescheinigung (2 Briefe) und die oben genannten Unterlagen dem Bestatter.     

Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung

Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung ein, wird der Arzt von dort gerufen. Wenden Sie sich  an einen Bestatter Ihres Vertrauens. Halten Sie die oben genannten Unterlagen bereit.    

Auf Wunsch kümmern wir uns um:

Todesanzeigen, Drucksachen und Danksagungen  Musikalische Umrahmung, diese trägt die Trauerfeier in besonderem Maße  Traueransprache bei Konfessionslosen oder wenn kein Geistlicher verfügbar ist  Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich einfach an uns!   

Wir kümmern uns um:

Behördengänge, Abmelden, Grab bestellen  Überführung zum Friedhof  Aufbahren der / des Verstorbenen auch im offenen Sarg Dekoration zur Beerdigung   

Diese Broschüre mit vielen

Hinweisen - auch zur Erbschaft - erhalten Sie bei uns kostenlos.
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Sterbefall zu Hause

Tritt der Tod in der Wohnung ein, rufen Sie einen Arzt.  Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus, die vom  Bestatter zum weiteren vorgehen benötigt wird.  Beauftragen Sie einen Bestatter, der alles Weitere mit  Ihnen bespricht und in die Wege leitet. Übergeben Sie die  Todesbescheinidung (2 Briefe) und die oben genannten  Unterlagen dem Bestatter.   

Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung

Tritt der Tod in einem Krankenhaus oder einer  Pfelgeeinrichtung ein, wird der Arzt von dort gerufen.  Wenden Sie sich an einen Bestatter Ihres Vertrauens.  Halten Sie die oben genannten Unterlagen bereit.    

Plötzlicher ungeklärter Tod oder Unfalltod

Hier veranlasst zunächst die Polizei die Überführung der /  des Verstorbenen in eine Leichenhalle. Bis zur  endgültigen Klärung der Todesursache bleibt der / die  Verstorbene beschlagnahmt. Diese Leistungen werden  auch von der Polizei bezahlt. Die Freigabe erfolgt durch  die Staatsanwaltschaft. Wenden Sie sich an den Bestatter  Ihres Vertrauens.  

Wir kümmern uns um:

Behördengänge, Abmelden, Grab bestellen  Überführung zum Friedhof  Aufbarren der / des Verstorbenen auch im offenen  Sarg  Dekoration zur Beerdigung   

Auf Wunsch kümmern wir uns um:

Todesanzeigen, Drucksachen und Danksagungen  Musikalische Umramung, diese trägt die Trauerfeier  in besonderem Maße  Traueransprache bei Konfessionslosen oder wenn  kein Geistlicher verfügbar ist  Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich einfach an  uns!   

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Erbschaft - erhalten Sie bei uns kostenlos.